GERING LITERALISIERTE - Integrationssprachkurs (A1/A2/B1)

Ziel des Kurses

Dieser Kurs unterstützt erwachsene Zugewanderte dabei, grundlegende Lese- und Schreibfähigkeiten in deutscher Sprache zu erwerben oder zu festigen. Ziel ist es, den Teilnehmenden den sicheren Umgang mit Schrift im Alltag zu ermöglichen und ihre sprachlichen Kompetenzen so zu stärken, dass sie selbstständig am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilhaben können.

Sprachförderung: Zunächst erhalten die Teilnehmenden eine Grundförderung von 900 Unterrichtseinheiten (UE). Bei Bedarf gibt es zusätzlich 300 UE an Wiederholerstunden.

Orientierungskurs: Danach folgen 100 UE, in denen deutsche Kultur, Geschichte und Rechtsordnung vermittelt werden.

 

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an erwachsene Zugewanderte, die nur einfache Sätze lesen und schreiben können.

Im Detail sind dies:

  • Lateinisch alphabetisierte, schriftungewohnte Personen, die die lateinischen Buchstaben kennen, aber im Alltag selten lesen oder schreiben. Sie haben wenig Übung und fühlen sich unsicher beim Umgang mit Schrift.
  • Funktionale Analphabetinnen und Analphabeten, die einzelne Buchstaben oder Wörter lesen und schreiben können, aber Schwierigkeiten mit längeren Texten haben.
  • Sekundäre Analphabetinnen und Analphabeten, die früher in der Schule lesen und schreiben gelernt haben, diese Fähigkeiten aber später teilweise wieder verlernt haben.

Hinweis: Personen, die eine andere Schrift (z. B. Arabisch oder Kyrillisch) gelernt haben und wenig Übung mit lateinischen Buchstaben haben, werden in einem separaten Kurs (Zweitschriftlernerkurs) gefördert und sind daher hier nicht berücksichtigt. Auch Primäre Analphabetinnen und Analphabeten, die weder in ihrer Erstsprache noch in anderen Sprachen über schriftsprachliche Kompetenzen verfügen, werden in einem separaten Kurs (Alphabetisierungskurs) gefördert.

 

Kurskosten und Förderung

Die Unterrichtsstunde kostet 4,58 €* bzw. 2,29 €* bei Vorliegen einer Bewilligung. 

Die Kostenübernahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen möglich.

*vorbehaltlich Gebührenänderung

 

Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfeempfänger werden auf Antrag gemäß § 9 Absatz 2 IntV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vom Kostenbeitrag befreit.

Wenn die Zahlung des Kostenbeitrags für die übrigen Teilnehmenden eine besondere Härte darstellt, kann dieser ebenfalls auf Antrag und nach einer entsprechenden Prüfung durch das Bundesamt erlassen werden.

 

Fahrtkosten

Teilnahmeberechtigte, die Sozialleistungen beziehen und zum Integrationskurs verpflichtet oder berechtigt und durch das Bundesamt vom Kostenbeitrag befreit wurden, können außerdem bei einem Fußweg von mindestens 5,0 km zwischen Wohnung und Kursstätte einen Fahrtkostenzuschuss beantragen.

 

Kursdauer

1 Jahr oder etwas länger (je nach Wochenstundenzahl)